Bundessozialgericht verbessert Unfallschutz im Homeoffice
Wer auf dem Weg vom Bett an seinen Homeoffice-Platz verunfallt, hat Anspruch auf Unfallversicherungsschutz. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es komme darauf an, ob der zurückgelegte Weg "unternehmensdienlich" sei. mehr Meldung bei www.tagesschau.de lesen
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